In einem Rechtsstaat kann man im Allgemeinen nur gegen Dinge klagen, die einen auch wirklich selbst betreffen (in seinen Rechten einschränken).
Dafür muss man nicht unbedingt “privilegiert” sein, es würde wohl auch reichen, in der Nähe der Grenze zu wohnen und sie regelmäßig für Besorgungen oder Arbeitsweg zu überqueren.
Hast du eine Quelle dazu, warum “nur wenn man selbst betroffen ist” ein rechtsstaatliches Prinzip sein sollte?
Ich erinnere mich da an das Urteil zu den bayrischen Kruzifixen, dass diese zwar rechtswidrig seien, aber niemand dagegen klagen dürfe, weil nicht selbst betroffen. Wenn man gegen Rechtsbruch durch den Staat wegen solchen Regelungen nicht vorgehen kann, dann ist das aus meiner Sicht ein Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit.
Ich bin mit dem von dir genannten Fall mit den bayrischen Kruzifixen nicht vertraut. Wenn es da um Kruzifixe in Schulen und Behörden ging, würde ich argumentieren, dass Schüler, Lehrer und Eltern von Schülern einer solchen Schule betroffen sind, bzw. jeder betroffen ist, der gezwungen ist, eine solche Behörde zu besuchen. Ich weiß natürlich nicht, ob ein Gericht sich dieser Argumentation anschließen würde.
Hmm, ich konnte zu den Kruzifixen nichts konkretes mehr finden. Vielleicht habe ich da auch was verwechselt. Die fehlende Klagebefugnis ist z.B. bei Umweltverstößen ein Problem.
In einem Rechtsstaat kann man im Allgemeinen nur gegen Dinge klagen, die einen auch wirklich selbst betreffen (in seinen Rechten einschränken).
Dafür muss man nicht unbedingt “privilegiert” sein, es würde wohl auch reichen, in der Nähe der Grenze zu wohnen und sie regelmäßig für Besorgungen oder Arbeitsweg zu überqueren.
Hast du eine Quelle dazu, warum “nur wenn man selbst betroffen ist” ein rechtsstaatliches Prinzip sein sollte?
Ich erinnere mich da an das Urteil zu den bayrischen Kruzifixen, dass diese zwar rechtswidrig seien, aber niemand dagegen klagen dürfe, weil nicht selbst betroffen. Wenn man gegen Rechtsbruch durch den Staat wegen solchen Regelungen nicht vorgehen kann, dann ist das aus meiner Sicht ein Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit.
Das Stichwort, nach dem du suchst, ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Klagebefugnis
Ich bin mit dem von dir genannten Fall mit den bayrischen Kruzifixen nicht vertraut. Wenn es da um Kruzifixe in Schulen und Behörden ging, würde ich argumentieren, dass Schüler, Lehrer und Eltern von Schülern einer solchen Schule betroffen sind, bzw. jeder betroffen ist, der gezwungen ist, eine solche Behörde zu besuchen. Ich weiß natürlich nicht, ob ein Gericht sich dieser Argumentation anschließen würde.
Hmm, ich konnte zu den Kruzifixen nichts konkretes mehr finden. Vielleicht habe ich da auch was verwechselt. Die fehlende Klagebefugnis ist z.B. bei Umweltverstößen ein Problem.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-klagerecht-umweltverbaende-eu-institutionen
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-schleswig-vorlage-eugh-klagerecht-umweltverband-duh-zulaessigkeit-thermofenster-diesel